Gerne erstellen wir für Sie, die seitens der NRW Bank oder der Bauaufsichtsbhörde gefordeten Nachweise zur Einhaltung der Vorgaben der §§ 47 und 71 GEG
Wir prüfen, ob bei bestehenden Gebäuden der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 eingehalten wird und ob die vorhandene Heizungsanlage der Austausschpflicht unterliegt.
Hierüber erhalten Sie einen Nachweis zur Vorlage bei den anfordernden Stellen.